Windkraft mit Umsicht

Nein zum Windpark Murzelen

Lebensqualität-Ökologie-Energie für Wohlen

Projekt

Anlässlich einer Informationsveranstaltung am 06. März 2019 wurde die Bevölkerung von Murzelen durch die Windenergie Schweiz AG in Anwesenheit von Gemeinderatsmitgliedern über die Absicht des Bürgerwindparks informiert.

Alle seitdem in Erfahrung gebrachten Informationen über das Projekt sind hier zusammengeführt.

Schattenwurf Ende Januar 2020, ca. 15.00h.

Richtplan

Im regionalen Richtplan Windenergie Bern-Mittelland ist um Murzelen das regionale Windenergiegebiet R3 mit Koordinationsstand «Vororientierung» eingetragen (Link auf das Objektblatt).

Gemäss Genehmigungsdossier des regionalen Richtplans heisst Vororientierung: «Standorte mit diesem Koordinationsstand sind zwar grundsätzlich für die Nutzung von Windenergie geeignet, weisen aber aktuell noch bedeutende Konflikte (z.B. mit Schutzbestimmungen oder politischer Art) auf. Um einen höheren Koordinationsstand zu erreichen, sind erhebliche Abklärungen und Massnahmen zu treffen, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau bezeichnet werden können.»

Dimension

Das Vorprojekt sieht drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 160m und einem Rotorradius von 80m vor. Die Gesamtbauwerkshöhe beträgt somit 240m. Pro Anlage rechnen die Projektierenden mit ca. 10 GWh Strom pro Jahr.

Die Nabenhöhe der vorgesehenen industriellen Windenergieanlagen liegt etwa auf der Höhe der Häuser im oberen Innerberg. Die Rotoren entsprechen mit einem Radius von 80m der Flügelspannweite eines Airbus A380, dem grössten kommerziell eingesetzten Passagierflugzeug. Die Gesamthöhe der Bauwerke beträgt rund 240m. Somit liegen die Flügelspitzen etwa auf der Höhe der obersten Plattform des Chutzenturms auf dem Frienisberg.

Die Gesamtbauwerkshöhe ist mit 240m höher als das höchste Haus der Schweiz oder der Bantigerturm.

Weltweit sind derart grosse Anlagen erst als Prototypen in Betrieb. Es gibt noch keine grossen Erfahrungswerte.

 

Windatlas

  • Das Projekt basiert auf dem Windatlas des Bundes, welcher für das Gebiet Aspifeld auf der Höhe von 150m über Grund eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit zwischen 5.5 und 6 m/s angibt.

Standorte

Die folgenden vier Standorte werden geprüft.

 

 

Bürgerwindpark

Windenergie Schweiz AG möchte in diesem Gebiet einen sogenannten Bürgerwindpark realisieren. Solche Bürgerwindanlagen würden gemäss Aussage von Windenergie Schweiz AG von der Bevölkerung besser akzeptiert. Diese Bürgerwindanlage sei einzigartig in der Schweiz. Gemäss Recherchen trifft dies nicht zu, 2009 wurde ein Bürgerwindpark in St-Brais gebaut: „Baubeginn für den ersten Bürgerwindpark der Schweiz“.

Ziel bei Bürgerwindparks ist es, die Bürger bei der Finanzierung einzubinden und sie an möglichen finanziellen Vorteilen zu beteiligen. Nebst der Beteiligung an der Betriebsgesellschaft ist in Murzelen ein Flächenpachtmodell vorgeschlagen. Bei einer allfälligen Liberalisierung des Strommarktes wird ein Bürgerstromtarif erwogen.

Die weitere Finanzierung wird durch Eigenkapital, Aktienerwerb durch Bürger der umliegenden Gemeinden und durch Fremdkapital vorgesehen.

Infrastruktur

Zusätzliche Infrastrukturen sowie bauliche Massnahmen sind neben der Installation der Windkraftwerke erforderlich. Das bedeutet, dass Kranstellflächen und Montageflächen gebaut werden müssen – ein Teil davon wird bleibend sein. Ebenso müssen Wege ausgebaut werden. Als Fundamente für die Kraftwerke sind grosse Betonsockel vorgesehen.

 

 

Projektplanung

Gemäss Angaben von Windenergie Schweiz AG werden nebst der Information der Bevölkerung erste Abklärungen getroffen. 2019 sollen Prognosen zu Schall und Schattenwurf durchgeführt werden, Vorabklärungen zum Artenschutz, Windmessungen und Ergebnisse von verschiedenen behördlichen Stellen ausgewertet und beurteilt werden.

Fallen diese Ergebnisse zugunsten des Projekts aus, werden effektive Windmessungen vor Ort durchgeführt. Dazu ist für Windenergie Schweiz AG die Sicherheit von Seiten der Landeigentümer wichtig, um das Projekt weiterzuverfolgen.

Gemäss Aussagen an der Gemeindeversammlung vom 03. Dezember 2019 wurden auf Ende Jahr 2019 neue Erkenntnisse der Windenergie Schweiz AG in Aussicht gestellt.

Haltung der Bevölkerung

Eine grosse Mehrheit der Bevölkerung von Murzelen wehrte sich innerhalb weniger Tage mit einem Brief beim Gemeinderat Wohlen bei Bern gegen den Bürgerwindpark. Der Gemeinderat verspricht unter anderem im darauf folgenden Brief, die Anliegen der Bevölkerung ernst zu nehmen. Immer wieder wird auf die Transparenz von Seite Gemeinderat hingewiesen. Abklärungen von Windenergie Schweiz AG werden derweil vom Gemeinderat unterstützt. Für die Bevölkerung ist nicht sichtbar, wie der Gemeinderat die versprochene Behutsamkeit und Vorsicht umsetzt, zudem wird die versprochene Information über erfolgte Schritte vermisst.

Argumentation der Windenergie Schweiz AG

  • Als Antwort auf das Schreiben der Mehrheit der Murzeler Bevölkerung in Bezug auf die Auswirkung von Windkraftanlagen auf die Gesundheit, unterbreitet Windenergie Schweiz AG eine Studie aus Bayern 2016.
    Andere unter anderem neuere wissenschaftliche Studien zeigen direkte Zusammenhänge zwischen Windkraftwerken und Gesundheit von Mensch und Tier. Weitere Ausführungen finden sich dazu bei den Argumenten.
  • Das Projekt wird mit Daten von Mont Crosin und Haldenstein verglichen, wo der Abstand zu einzelnen Wohnhäusern 500m oder kürzer ist.
    Windkraft mit Umsicht sagt dazu:  die höchste dieser Anlagen ist mit einer Gesamthöhe von 180m nicht vergleichbar mit den projektierten Anlagen in Murzelen. Bei keiner dieser Anlagen ist ein ganzes Dorf betroffen.
  • Zu den Bedenken,  dass Windkraftwerke auf Immobilien wertmindernd seien, verweist Windenergie Schweiz AG auf eine Studie – das Dorf Murzelen bezeichnet Windenergie Schweiz dabei als dicht besiedelte Agglomeration.
    Windkraft mit Umsicht sagt dazu: in derselben Studie wurden in ländlichen Gebieten Wertverminderungen bis zu 23% ermittelt. (vgl. Ruhr Economic Papers)
  • Windenergie Schweiz AG verweist auf Erfahrungen, die sie im Bau von Windanlagen hat. Es gäbe beim Windpark Gerolsbach seit der Inbetriebnahme im 2015 keine Beschwerden von Anwohnern.
    Windkraft mit Umsicht hat keine Informationen, wie gross die Anlagen sind und in welchem Abstand zu Wohnhäusern sie sich befinden.
  • Zum Abstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern schreibt Windenergie Schweiz im Schreiben vom 14. Mai 2019 bezüglich Motion von Nationalrat de Courten, dass die Motion abgelehnt worden sei.
    Windkraft mit Umsicht sagt dazu: die Motion, welche einen Mindestabstand von 10x der Höhe Windkraftanlage fordert, wurde im Nationalrat erst am 4. Juni 2019 mit 65 pro zu 123 contra mit zwei Stimmenthaltungen abgelehnt.
    (Motion 17.3473 Verbindlicher Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten) und (Auszug aus dem Amtlichen Bulletin vom 04.06.2019)
  • Windenergie Schweiz AG verspricht der Bevölkerung regelmässige Informationsveranstaltungen.
  • Bei einem Rückbau von Windkraftanlagen bleibe nichts von den Windparks zurück.
    Windkraft mit Umsicht fällt auf, dass aktuell die Medien enorm über diese Problematik vor allem Deutschland betreffend berichten.
  • Windenergie Schweiz sagt im Schreiben vom 14. Mai 2019 aus, dass die Gesamtgrösse von 150m, 200m, oder 240m mit blossem Auge nicht zu unterschieden ist.
  • Windenergie Schweiz sagt, dass die Befeuerung für die Nacht für Mensch und Tier nicht schädlich sei. Ein radargestütztes Befeuerungssystem ist in der Schweiz bis jetzt noch nicht zugelassen.